Schwimm- & Badebeckenwasser
An die Beschaffenheit des Wassers sind allgemeine Anforderungen gestellt. Schwimm- und Badebeckenwasser muss durch Aufbereitung und Desinfektion so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht gegeben ist. Um diese Anforderungen einzuhalten, muß das Schwimm- und Badebeckenwasser nach den anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert werden. In diesem Sinne werden die Anforderungen der DIN 19643 für die Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwassers herangezogen. Die Keimbelastung darf die Grenzwerte nicht überschreiten, da die Keime sonst beim Baden, wo sie in Hautwunden, Augen und Ohren gelangen können, zu schweren Erkrankungen führen können.
Wir überprüfen, ob das Wasser den mikrobiologischen Anforderungen entspricht. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
- Koloniezahl bei 22°C und 36°C
- E. coli / Coliforme Keime
- Pseudomonas aeruginosa
- Legionellen