Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen
Medical Hygiene-Labor
Bahnhofstraße 14
74072 Heilbronn
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Medical Hygiene-Labors, einer Abteilung der Medical Physio GmbH, vorgenommenen Untersuchungen von Proben aus verschiedenen Bereichen. Die AGB´s sind auch dann wirksam, wenn die Vertragspartner - im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung - bei späteren Verträgen sich nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB´s werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag über die Durchführung von oben genannten Untersuchungen kommt erst dann zustande, wenn eine Probe zusammen mit einem Untersuchungsauftrag angenommen wird.
- Der Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen der Medical Hygiene Labor (Auftragnehmer) und dem im Auftrag bezeichneten Kunden (Auftraggeber) zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen.
- Soweit nicht einzelvertraglich vereinbart, gelten die auf der aktuellen Preisliste angegebenen Preise.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem unserer Bankkonten gutgeschrieben ist. Skonti oder sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung uns gegenüber in Verzug gerät. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 4 Ziff. 8 vorliegen oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers rechtfertigen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch die jeweiligen gültigen Verzugszinssätze, zu berechnen. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Für Lastschriften, die mangels Deckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Rechte des Auftraggebers aus Vertragsverhältnissen mit uns sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
§ 4 Leistungsumfang und Lieferung
- Der Leistungsumfang wird vor Auftragserteilung schriftlich festgelegt.
- Die Abholung bzw. Anlieferung der Proben (einschließlich sonstigem Material, das für die Leistungserbringung erforderlich ist) ist nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart.
- Leistungsfristen oder Termine, die nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Geraten wir bei verbindlich zugesicherten Fristen und Terminen in Verzug, hat uns der Leistungsempfänger schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
- Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Auftraggeber uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit, auch aus der ständigen Geschäftsbeziehung in Verzug ist.
- Wir sind berechtigt entsprechend der geltenden Qualitätsrichtlinien Teile der Leistungen an interne oder externe Fremdlabore zu vergeben.
- Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, sowie alle anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen befreien uns, für die Dauer und im Umfang der Leistungsbeeinträchtigung von der Leistungs-/Lieferungspflicht. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus - unbeschadet der Haftung gem. § 5 -zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt,-wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.
- Bei Forderungen aufgrund mehrerer Leistungen /Lieferungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen, sofern keine Tilgungsbestimmung erfolgt ist.
- Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen und der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziff. 2 dieser AGB - zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Befundberichte und Probenmaterial
- Der Inhalt der Befundberichte richtet sich nach der jeweils angegebenen Norm.
- Das Probenmaterial wird unser Eigentum und kann anonymisiert zu Forschungszwecken weiterverwendet werden.
§ 6 Gewährleistung
- Wir gewährleisten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, dass die Laboruntersuchungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Vorschriften fachgerecht durchgeführt werden. Eine Garantie für die Richtigkeit der Befunde wird nicht übernommen.
- Geraten wir mit einer Leistung in Verzug und ist auch die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist abgelaufen, so kann der Auftraggeber für die Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht worden sind. Sind die bereits erbrachten Teilleistungen für den Auftraggeber ohne Interesse, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
- Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, der mit uns weder im Rahmen seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit Rechtsgeschäfte geschlossen hat, verjähren in zwei Jahren ab Empfang der Leistung, bei Unternehmern in einem Jahr ab Empfang der Leistung.
§ 7 Haftung
- Wir haften nur aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, auch unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
- Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, insbesondere im Falle von Untersuchungs- bzw. Mess- oder Übertragungsfehlern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Wir haften insbesondere nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
- In jedem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden oder mündliche Absprachen müssen schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
§ 9 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtstand Heilbronn. Gleiches gilt, wenn die Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.